Verkauf nur an gewerbliche Kunden
Kostenloser Versand
Vorkasse 3% Preisnachlass
Kostenlose Beratung +49 (0)163/7774684

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel, Inhaber Matthias Schäfer, Simmringerstraße 4, 97244 Bütthard
 

§ 1 Allgemeines 

1.1. Es gelten ausschließlich diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer.

 

Diesen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sind nur anerkannt, soweit deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


Vereinbarungen, die zwischen Spachtelprofi und dem Kunden zwecks Ausführung des Auftrags getroffen werden, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Niederlegung oder Bestätigung.

 

1.2. Im Online-Portal sind Bestellungen grundsätzlich nur für gewerbliche Kunden, d.h. für Unternehmer nach § 14 BGB möglich und es ist die jeweilige ausdrückliche Bestätigung des Kunden durch Anklicken des entsprechenden Buttons „zahlungspflichtig bestellen“  erforderlich.

 

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich, sowohl für Bestellungen über unseren Online-Shop“, als auch in unserem Geschäftslokal, Simmringerstraße 4, 97244 Bütthard, sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.

 

1.4. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.5. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass Spachtelprofi nochmals auf sie hinweisen müsste.

 

1.6. Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Rechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Rezepturen und sonstigen Unterlagen vor.

 

§ 2 Angebot/Kaufvertrag

2.1. Der Kaufvertrag kommt  zustande mit der Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer, Simmringerstraße 4,  97244 Bütthard.

 

2.2. Das  Einstellen der Produkte in den Online-Shop stellt  ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über die entsprechenden  Artikel dar.

 

Die Produkte können vom Kunden zunächst unverbindlich in den Warenkorb gelegt werden.

 

Etwa erfolgte  Eingaben können vor Absenden der endgültigen und damit erst verbindlichen Bestellung,- Anklicken von „zahlungspflichtig bestellen“-  jederzeit korrigiert werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es für die Bestellung erforderlich ist, dass der Kunde vor Anklicken des Bestellbuttons zahlungspflichtig bestellen“ von den entsprechenden technischen Hinweisen (technisches Datenblatt) Kenntnis nehmen muss und dies – ebenfalls durch Anklicken eines entsprechenden Buttons- bestätigen muss.

 

2.3. Online  kommt der Vertrag  zustande, indem der Kunde durch Anklicken des Bestellbuttons –„zahlungspflichtig bestellen- das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annimmt.

 

Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde  noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

 

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert

 

2.4. Im Geschäftslokal kommt der Vertrag durch Annahme des vom Kunden gemachten Angebots durch die Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer zustande

 

 

§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen

 

3.1. Grundsätzlich verstehen sich die Preise auf dem Online- Portal inklusive Verpackung und Versand innerhalb Deutschlands.


Die im Portal aufgeführten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.

 

Diese wird in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


3.2. Im Online-Portal erhält der Kunde die Produkte grundsätzlich gegen Vorkasse. Die Lieferung erfolgt demgemäß erst nach vollständigem Zahlungseingang bei Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer.


Der Kunde kann bar oder per Überweisung zahlen.

 

Der Kunde erhält bei  Anklicken der Waren zur Bestellung  unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und wir liefern die Ware nach Zahlungseingang.

 

3.3. Dem Kunden wird auch Factoring angeboten.

 

3.3.1.Im Onlineshop besteht für den Kunden die Möglichkeit diese Zahlungsweise durch Anklicken zu wählen.

 

Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass – da Voraussetzung für die Abwicklung mittels Factoring ist, dass die von Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer, in Auftrag zu gebende Bonitätsprüfung positiv verläuft- die Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer eine solche Bonitätsprüfung des Kunden veranlasst.

 

3.3.2. Bei Kaufabschluss im Ladenlokal stellt der Kunde die Anfrage nach Factoring an Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer.

Etwa 1 Tag nach der Anfrage erhält die Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer das Ergebnis der Bonitätsprüfung.

Sofern diese positiv ist, erhält der Kunde  die Ware mit Rechnung und einem Zahlungsziel von 30 Tagen.

Der Kunden überweist dann auf das in der Rechnung angegebene Konto des Factoring Unternehmens.

 

Sofern die Bonitätsprüfung nicht positiv ist, ist eine Bestellabwicklung nur gegen Vorkasse des Kunden möglich.

 

 

 

 

 

§ 4 Lieferzeit
 

 

4.1. Der Beginn der vom Online- Portal angegebenen Lieferzeit setzt den Eingang der korrekten Zahlung bei Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer  voraus.
Die Lieferzeit beträgt  bei Lagerteilen und der entsprechenden Regellaufzeit der Spedition ca. 2-3 Arbeitstage nach Eingang der Zahlung des Kunden.

 

Bei Produkten, welche nicht auf Lager vorrätig sind, gilt die im Portal angegebene ungefähre Lieferzeit.


4.2. Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer haftet bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; hierbei ist ein Verschulden von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer zuzurechnen.

Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist der Schadensersatzhaftung lediglich auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

Eine Haftung bei Vorliegen höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

Als Fälle höherer Gewalt gelten dabei u.a. : Naturkatastrophen wie Stürme, Hochwasser und Überschwemmungen, sowie Streik beim Transportunternehmen.


Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

 

Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt, in dem sich der Kunde in einem Annahme- oder Schuldnerverzug befindet, auf diesen über.

 

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

 4.3. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer, Simmringerstraße 4,  97244 Bütthard, Deutschland nach Vereinbarung.

 

 

§ 5  Eigentumsvorbehalt

 

5.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fa. Matthias Schäfer Werkzeug- und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer.

 

6.2. Für Kunden mit Unternehmereigenschaft i.S. von. § 1.4 gilt ergänzend: Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde darf  die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde– unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages inkl. Ust. bereits jetzt und  im Voraus an Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. ab, und Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. nimmt  diese Abtretung an.

 

6.3. Kunden mit Unternehmereigenschaft i.S. von. § 1.4 bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt.
Die Befugnis von Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. verpflichtet sich aber, die Forderung selbst nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, steht Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. das Recht zu, dass der Kunde bezüglich der abgetretenen Forderung Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitteilt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner von der Abtretung in Kenntnis setzt.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Spachtelprofi Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. die diesbezüglichen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer hieraus entstandenen Ausfall. 

 

 

§ 6 Transportschäden

 

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so hat der Kunde als

Unternehmer i.S. von. § 1.4  die Verpflichtung gemäß und entsprechend § 438 HGB Transportschäden sofort beim Zusteller zu reklamieren.

Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. empfiehlt auch Kunden mit Verbrauchereigenschaft Transportschäden sofort beim Zusteller zu reklamieren. und unverzüglich Kontakt mit Spachtelprofi aufzunehmen, damit Spachtelprofi entsprechend den Spediteur in die Haftung nehmen kann.

Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat bei Verbrauchern hinsichtlich derer gesetzlicher Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere der Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen.


§ 7 Gewährleistung

 

7.1. Die von Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer. Vertriebenen Produkte unterliegen bei Verbrauchern einer Gewährleistung von 24 Monaten, beginnend mit dem Datum der Lieferung.

 

Bei Unternehmereigenschaft i.S. von. § 1.4 sind sich die Parteien darüber einig, dass aufgrund der erhöhten Gebrauchsintensität eine Gewährleistungszeit von 12 Monaten ab Lieferung vereinbart ist.



7.2. Die Gewährleistungsverpflichtung beinhaltet und ist beschränkt auf Reparatur oder Austausch des Produkts bzw. von Produktkomponenten, sowie auf Rückzahlung des Preises, entsprechend dem Ergebnis der  sorgfältigen Untersuchung von Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer


7.3. Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer haftet für Verluste und Folgeschäden nur dann, wenn diese das Ergebnis vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Spachtelprofi oder von dessen Mitarbeitern sind und im Einzelfall vorhersehbar waren.

 


§ 8 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

 

Für Kunden mit Unternehmereigenschaft i.S. von. § 1.4, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des  UN-Kaufrechts.

Für Kunden, welche  Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Spachtelprofi und dem Kunden der Geschäftssitz von Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer.


§ 9 Online-Streitbeilegung

 

Fa. Matthias Schäfer Werkzeug -und Baustoffhandel,  Inhaber Matthias Schäfer weist den Kunden hiermit  auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Die Entscheidungen sind nicht bindend.
 

 

Version: 07/2022

Zuletzt angesehen